Wenn Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit bei uns, Informationen über Verstöße erlangt haben, können Sie sich an unsere interne Meldestelle wenden.
Interne Meldestelle der Diakonie München und Oberbayern
Von-Kahl-Str. 4
86971 Peiting
Zur Umsetzung des HinSchG hat die Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e.V. eine unabhängige interne Meldestelle eingerichtet. Sie steht Personen offen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diesen innerhalb der folgenden Unternehmen geben wollen:
Gemeldet werden können Verstöße nach Maßgabe der Hinweisgeberrichtlinie der Diakonie München und Oberbayern. Diese kann von Mitarbeitenden hier abgerufen werden:
Die Diakonie München und Oberbayern nimmt interne Meldungen ernst und bearbeitet sie unverzüglich und innerhalb der gesetzlichen Fristen. Nach Einreichung der Meldung erhalten Sie eine Nachricht, sobald die Meldung eingegangen ist und bearbeitet wurde, spätestens jedoch nach sieben Tagen.
Sie können den Status Ihrer Meldung jederzeit online überprüfen und Fragen stellen. Auf diese Weise können Sie die zuständigen Personen in Ihrem Unternehmen bei der internen Untersuchung unterstützen. Je umfassender und detaillierter Sie die notwendigen Informationen liefern, desto effizienter können die Verantwortlichen den Sachverhalt aufklären.
Die Meldestelle wahrt die Vertraulichkeit der Identität:
Für Meldungen hat die Diakonie München und Oberbayern einen Meldekanal eingerichtet. Dieser erfüllt alle DSG-EKD-Anforderungen sowie andere nationale Datenschutzvorschriften. Ihre Daten werden sicher gespeichert
Thomas Althammer
c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG
Roscherstraße 7
30161 Hannover
T (0511) 33 06 03 90
F (0511) 33 06 03 48
Hier geht es zum (anonymen) Meldeportal
Wenn Sie ein persönliches Treffen wünschen, können Sie uns dies über den Meldekanal mitteilen. Hier sind Ihre Daten besonders geschützt.
Sie erreichen uns aber auch über Email, etwa wenn Sie vor dem Einreichen einer Meldung Fragen haben:
Die internen Meldestellen stellen für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren sowie über Verfahren für Meldungen an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union bereit. Zur Erfüllung dieser Informationspflicht wird auf die zuständige externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz verwiesen.
Hier geht es zur externen Meldestelle des Bundesamtes für Justiz
In einer Broschüre informiert die Diakonie München und Oberbayern ausführlich über: Einzelheiten der Richtline, Verfahren zur Abgabe der Meldung, Verfahren zur Bearbeitung einer Meldung und zum Verbot von Repressalien.
Mit Ihrer Spende machen Sie uns zu einem echten Sozialmöbelhaus für Bedürftige und Gebrauchtwarenhaus für alle anderen Menschen: Sie sichern Arbeitsplätze und führen Gebrauchtes einer neuen, sinnvollen Verwendung zu. So geht Nachhaltigkeit.
Was immer Sie abgeben möchten: Alle gespendeten Gegenstände sichten und kontrollieren wir sorgfältig. Wenn nötig, reparieren wir sie.
Bei der Spendenannahme entscheiden wir vor Ort, ob diakonia die Ware annehmen kann. Helfen Sie uns, indem Sie vorab möglichst aussagekräftige Fotos Ihrer Möbelspenden mailen:
Beratung und Prävention bei Überschuldung und Insolvenz
Erfahren Sie mehrBeratung von Frauen und Familien sowie von Strafgefangenen und deren Angehörigen
Erfahren Sie mehrIntensivpädagogische WG für Kinder & Jugendliche ab 10 Jahren, Kleinstgruppe für Kinder ab 6 Jahren
Erfahren Sie mehrIntensivpädagogische WG für Kinder & Jugendliche ab 6 Jahren, Kleinstgruppe für Kinder ab 4 Jahren
Erfahren Sie mehrJugendliche und junge Erwachsene von 16 bis 21 Jahren
Erfahren Sie mehrFür Frauen von 16 - 21 Jahren in München/Moosach
Erfahren Sie mehrIntensiv einzel-pädagogische Förderung in Kleingruppen für Grund- und Vorschulkinder
Erfahren Sie mehrUnterstützung für Familien mit Babys und Kleinkindern bis zu 3 Jahren
Erfahren Sie mehrHilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil
Erfahren Sie mehrErziehungshilfen in Pasing, Allach, Aubing, Lochhausen, Langwied, Ober- und Untermenzing
Erfahren Sie mehrKrisenhilfen in Pasing, Allach, Aubing, Lochhausen, Langwied, Ober - und Untermenzing
Erfahren Sie mehrOffener Treffpunkt in Haidhausen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
Erfahren Sie mehrFür 8 Mädchen von 12-17 Jahren, 1 Notfallschlafplatz
Erfahren Sie mehrFür Jungen und Mädchen von 12-17 Jahren, 1 Notfallschlafplatz
Erfahren Sie mehrDie ISO 9001 ist eine international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme.
Im Pflegesektor gewährleistet und verbessert Sie die Qualität der Pflege-Dienstleistungen.
Der Familienpakt Bayern wurde von der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft geschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Ziel ist es:
FairWertung ist der Zusammenschluss gemeinnütziger Altkleidersammler in Deutschland. Die angeschlossenen Organisationen setzen sich für Transparenz und Fairness bei Kleidersammlungen ein. Sie stehen damit für einen verantwortlichen Umgang mit den gespendeten Textilien. Ihre Sammlungen sind am Zeichen „Fairwertung – bewusst handeln“ auf Kleidersäcken, Altkleidercontainern und Internetseiten zu erkennen.
Der Grüne Gockel ist das Zertifikat für ein Umweltmanagementsystem. Das System orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung für Umweltmanagement und -audit (EMAS III). Ziel ist, immer umweltfreundlicher zu werden und dabei möglichst wirkungsvoll die eigenen Prioritäten zu setzen.
Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.