Energieberatungshotline

Das Team unserer Energieberatungshotline erklärt, wo Sie Unterstützung beantragen können, wenn sie einen engen finanziellen Spielraum haben.

Was ist, wenn ich meine Energiekosten nicht begleichen kann? Wo kann ich Unterstützung bekommen? Welche Energiekostenzuschüsse der Stadt München gibt es? Was sind die Voraussetzungen und Wege, um den Wärmefonds oder andere Unterstützungsleistungen zu erhalten? Wie verhindere ich eine Stromsperrung? Diese und ähnliche Fragen beschäftigen aktuell viele Menschen mit engem finanziellen Spielraum. Im Auftrag der Landeshauptstadt München bieten wir daher eine Energieberatungshotline an.

Energieberatungshotline

Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr

T (089) 12 69 91 5150

Wärmefonds der Landeshauptstadt München

Der Wärmefonds soll Bürger*innen mit geringem Einkommen dabei unterstützen, die gestiegenen Energiekosten besser zu bewältigen und sie vor Energiearmut zu bewahren. Die Stadtwerke München haben dafür Mittel von 20 Millionen Euro bereitgestellt.

Die organisatorische Umsetzung und Auszahlung aus diesem Fonds erfolgt in Kooperation von Stadt und Trägern der Freien Wohlfahrt. Die Höhe der Pauschale beträgt pro Einzelperson 700 Euro und für jede weitere Person im Haushalt zusätzlich 300 Euro. Antragsberechtigt sind alle Personen, die:

  • Wohngeld beziehen.
  • Kinderzuschlag beziehen.
  • BaföG beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
  • BAB beziehen und einen eigenen Haushalt führen.
  • einen grauen München-Pass besitzen.
  • ein monatliches Nettoeinkommen (als Einzelperson, Lebenspartner, Familie, Wohngemeinschaft etc.) haben, das unter der Münchner Armutsgefährdungsschwelle liegt.

Die Armutsschwelle für einen Ein-Personenhaushalt liegt aktuell bei 1.800 Euro, für einen Zwei-Personenhaushalt bei 2.700 Euro und für eine Familie mit einem Kind unter 14 Jahren bei 3.240 Euro.

Keinen Anspruch auf Mittel aus dem Wärmefonds haben Personen, die Bürgergeld, Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten.

Bürger*innen können die Anträge ab Januar 2023 an verschiedenen Anlaufstellen der Freien Wohlfahrtspflege und in den städtischen Sozialbürgerhäusern stellen.

Informationen der Stadtwerke München zum Wärmefonds

Ich möchte helfen: Spenden Sie für ein „Warmes Zuhause“ Ihrer Mitmenschen

Seit Start des Projekts konnten wir mit Spenden in 170 Fällen direkte Hilfe leisten. Doch weiterhin erreichen dringende Anfragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Hotline. Wir sind auf Ihre Hilfsbereitschaft angewiesen, damit diese Menschen nicht in finanzielle Notlage geraten.

Wir freuen uns über Ihre Spende für das „Projekt Warmes Zuhause“.

Wir freuen uns über jede Spende auf folgendes Konto:

Diakonie München und Oberbayern, Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE58 7002 0500 0004 8193 00
Verwendungszweck: "Projekt Warmes Zuhause"

Oder direkt online spenden:

zur Online-Spende