Integrationsfachdienst
Individuelles Vermittlungscoaching für Menschen mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben

Der Integrationsfachdienst hilft Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber*innen – einfach, direkt und ohne Hürden zum passenden Arbeitsplatz.
Wir beraten und begleiten – im Auftrag des Integrationsamtes Oberbayern- Menschen mit schwerer Behinderung gleichgestellte behinderte Menschen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (z.B. chronisch Erkrankte).
Wir bieten ein individuelles Vermittlungscoaching für Menschen mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben gemäß §§ 102, 109 und 110 Sozialgesetzbuch IX für die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg.
Unsere Beratung und Hilfestellung sind kostenlos.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Für Arbeitnehmer*innen
Integrationsfachdienst Oberbayern Südwest
Mittlerer Graben 9
82362 Weilheim
T (0881) 92 45 20 350
F (0881) 92 45 20 369
Für Arbeitgeber*innen
Einheitliche Ansprechstelle (EAA)
Region Oberbayern Südwest
Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg
Integrationsfachdienst Oberbayern Südwest
Mittlerer Graben 9
82362 Weilheim
Wir sind für Sie da
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen in Bayern (EAA)
Wir beraten Sie
Wir unterstützen Sie
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.eaa-bayern.de
Wir beraten und begleiten im Auftrag der Agentur für Schüler*innen am Übergang Förderschule – Beruf (erster Arbeitsmarkt).
Dabei geht es um
Über die Rehabilitationsträger, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Unfallversicherung Der Integrationsfachdienst bietet Dienste bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Schwer behinderte, oder von Behinderung bedrohte Menschen werden bei der beruflichen Eingliederung unterstützt. Die Einzelfallbeauftragung können Sie bei Ihren Reha-Berater*innen beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Kontakt
Christine Blum
T (0881) 92 45 20-360
c.blum@integrationsfachdienst-oberbayern.de
Unterstützung für Familien mit Babys und Kleinkindern bis zu 3 Jahren
Erfahren Sie mehrHilfe für Kinder, Jugendliche und Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil
Erfahren Sie mehrErziehungshilfen in Pasing, Allach, Aubing, Lochhausen, Langwied, Ober- und Untermenzing
Erfahren Sie mehrKrisenhilfen in Pasing, Allach, Aubing, Lochhausen, Langwied, Ober - und Untermenzing
Erfahren Sie mehrDie ISO 9001 ist eine international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme.
Im Pflegesektor gewährleistet und verbessert Sie die Qualität der Pflege-Dienstleistungen.
Der Familienpakt Bayern wurde von der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft geschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Ziel ist es:
FairWertung ist der Zusammenschluss gemeinnütziger Altkleidersammler in Deutschland. Die angeschlossenen Organisationen setzen sich für Transparenz und Fairness bei Kleidersammlungen ein. Sie stehen damit für einen verantwortlichen Umgang mit den gespendeten Textilien. Ihre Sammlungen sind am Zeichen „Fairwertung – bewusst handeln“ auf Kleidersäcken, Altkleidercontainern und Internetseiten zu erkennen.
Der Grüne Gockel ist das Zertifikat für ein Umweltmanagementsystem. Das System orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung für Umweltmanagement und -audit (EMAS III). Ziel ist, immer umweltfreundlicher zu werden und dabei möglichst wirkungsvoll die eigenen Prioritäten zu setzen.
Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.