Inklusion im Job

Der Integrationsfachdienst hilft Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber*innen – einfach, direkt und ohne Hürden zum passenden Arbeitsplatz.

Wir beraten und begleiten – im Auftrag des Integrationsamtes Oberbayern- Menschen mit schwerer Behinderung gleichgestellte behinderte Menschen und Menschen, die von Behinderung bedroht sind (z.B. chronisch Erkrankte).

Wir bieten ein individuelles Vermittlungscoaching für Menschen mit schwerer Behinderung im Arbeitsleben gemäß §§ 102, 109 und 110 Sozialgesetzbuch IX für die Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg.

Unsere Beratung und Hilfestellung sind kostenlos.
Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Für Arbeitnehmer*innen

Integrationsfachdienst Oberbayern Südwest

Mittlerer Graben 9
82362 Weilheim

T (0881) 92 45 20 350
F (0881) 92 45 20 369

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Für Arbeitgeber*innen

Einheitliche Ansprechstelle (EAA)
Region Oberbayern Südwest
Landkreise Weilheim-Schongau, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Fürstenfeldbruck und Starnberg

Integrationsfachdienst Oberbayern Südwest

Mittlerer Graben 9
82362 Weilheim

T (0881) 92 45 20 365

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.


Unser Angebote

Wir sind für Sie da

  • bei Problemen und Schwierigkeiten am Arbeitsplatz
  • mit Kolleg*innen und Vorgesetzten
  • bei Leistungsproblemen
  • mit der Arbeitsplatzgestaltung und Aufgabenstellung
  • bei innerbetrieblicher Umsetzung
  • wenn sich die körperliche oder seelische Befindlichkeit verändert und im Beruf auswirkt
  • bei drohender Kündigung und während des Kündigungsverfahrens
  • wenn sich Probleme in anderen Lebensbereichen auf das Arbeitsverhältnis auswirken (Sorgen in der Familie, Probleme mit der Wohnung, Schwierigkeiten im Freizeitbereich)
  • wenn Sie finanzielle, personelle oder auch technische Hilfen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben im Beruf benötigen oder wenn sonstige Fördermaßnahmen für Sie hilfreich wären
  • wenn sich Konflikte zuspitzen und in anderen Krisensituationen

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber*innen in Bayern (EAA)

Wir beraten Sie

  • allgemein, bei Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung
  • über Fördermöglichkeiten und Leistungen des Integrationsamtes oder anderer Kostenträger
  • gezielt zu Problemen mit einzelnen Mitarbeiter*innen

Wir unterstützen Sie

  • bei der Überlegung einen schwerbehinderten Menschen einzustellen
  • im konkreten Einstellungsprozess eines schwerbehinderten Menschen
  • Für Arbeitgeber sind die Leistungen der EAA kostenfrei.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.eaa-bayern.de

Wir beraten und begleiten im Auftrag der Agentur für Schüler*innen am Übergang Förderschule – Beruf (erster Arbeitsmarkt).

Dabei geht es um

  • die allgemeine beruflichen Orientierung
  • Klärung der Neigung und Eignung für den ersten Arbeitsmarkt
  • Praktika in verschiedenen Berufsbereichen
  • Bewerbungstraining
  • Unterstützung bei der Alltagsbewältigung (Mobilitätstraining, Freizeitgestaltung, etc.)

Über die Rehabilitationsträger, gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit und Unfallversicherung Der Integrationsfachdienst bietet Dienste bei der Durchführung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Schwer behinderte, oder von Behinderung bedrohte Menschen werden bei der beruflichen Eingliederung unterstützt. Die Einzelfallbeauftragung können Sie bei Ihren Reha-Berater*innen beantragen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Kontakt

Christine Blum
T (0881) 92 45 20-360
c.blum@integrationsfachdienst-oberbayern.de


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