Pflegschaft übernehmen – wem wir helfen wollen

Unsere Aufgabe liegt in der eigenverantwortlichen Wahrnehmung des Sorgerechts für Kinder und Jugendliche in den vom Amtsgericht beschlossenen Wirkungsbereichen. Übernehmen wir das Sorgerecht vollständig, handelt es sich um eine Vormundschaft. Sind wir nur für einzelne Bereiche des Sorgerechts wie beispielsweise Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Regelung schulischer Angelegenheiten bestellt, liegt eine Ergänzungspflegschaft vor.

Seit Ende 2011 übernehmen wir auch Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Begleitung und Unterstützung der Kinder und Jugendlichen im Kontakt mit den Ausländerbehörden, insbesondere in Asylverfahren.

Kontakt
Vormundschaft und Pflegschaft

Fahrije Gerbeshi
Einrichtungsleitung

Seidlstraße 4
80335 München

T (089) 12 70 92 32
F (089) 12 70 92 39

Vormundschaft und Pflegschaft – was wir erreichen wollen

Das Kindswohl steht für uns immer Mittelpunkt. Unser Ziel ist es, mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam die am besten geeigneten Hilfen und Perspektiven für ihre weitere Entwicklung zu finden.

Wir möchten, dass die Kinder und Jugendlichen sich bestmöglich entfalten und entwickeln können.

Um dieses Ziel zu erreichen, stehen wir im engen Kontakt mit Angehörigen und Sorgeberechtigten, Jugendamt, Amtsgericht und sozialen Diensten, sorgen für entsprechende Angebote und überprüfen den Erfolg unserer Aktivitäten.


Hier finden Sie uns