Der Freistaat Bayern, die Landeshauptstadt München, die Landkreise München, Starnberg und Weilheim Schongau sowie die Evangelische Landeskirche fördern unsere Beratungs- und Betreuungsangebote. Die Standards der Flüchtlings- und Integrationsberatung sind in der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (BIR) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration niedergelegt. Dazu haben die Landeshauptstadt München, sowie die Landkreise Starnberg und München weitere Inhalte festgelegt.
Die Landeshauptstadt München ermöglicht zudem zusätzliche Angebote, die die Flüchtlings- und Integrationsberater*innen (FIB) ergänzen. Diese sind: die Unterstützungsangebote KiJuFa, der psychologische Fachdienst in den Aufnahmeeinrichtungen und die pädagogischen Hilfskräfte.