Nachhaltigkeit
Unter Nachhaltigkeit verstehen wir die soziale, ökologische und ökonomische Verantwortung der Diakonie München und Oberbayern.

Als evangelisches Unternehmen zielen wir auf eine glaubwürdige und überzeugende Gestaltung der Angebote, der Beziehungen und des Umgangs mit Ressourcen. Diese Nachhaltigkeit ist für uns Maßstab der Steuerung und der Entscheidung bei der Weiterentwicklung der Organisation.
Nachhaltigkeitsteam
Die in Deutschland geltenden Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes setzen wir seit 2024 um. Dazu haben wir eine Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte verfasst, welche für die Diakonie München und Oberbayern sowie alle ihrer verbundenen Unternehmen gilt:
Auch wenn wir als Unternehmen den Schutz der Menschenrechte nicht allein bewerkstelligen können, sind wir uns bewusst, dass auch unsere Arbeit in der Pflege, Kinderbetreuung, Flüchtlingsbegleitung, der Wohnangebote, der Werkstätten u.v.m. Auswirkungen auf die Umwelt und auf das Leben von Menschen hat.
Wir erkennen die Bedeutung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in unseren Lieferketten an. Wir verpflichten uns zur umfassenden Sorgfaltspflicht entlang unserer gesamten Lieferkette, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen vermieden werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen hohen Standards einhalten.
Wir legen Wert auf eine regionale Beschaffung. Nur in Einzelfällen bestellen wir direkt bei Lieferanten aus dem Ausland. Die Geschäftsbereiche werden angehalten, Produkte mit namhaftem Umweltsiegeln bevorzugt zu erwerben. Zudem achten wir bei der Aushandlung der Einkaufskonditionen darauf, dass Nachhaltigkeitsstandards eingehalten bzw. angestrebt werden. Die Diakonie München und Oberbayern hat eine Menschenrechtsbeauftragte benannt, die das Risikomanagement und das Beschwerdewesen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überwacht und die operative Umsetzung begleitet. Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet direkt und mindestens einmal jährlich an den Vorstand.
Menschenrechtsbeauftragte
Zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes hat die Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e.V. eine unabhängige, interne Meldestelle für Beschwerden gegenüber
eingerichtet. Hier finden Sie die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.
Für Kinder und Jugendliche, die nicht schul- oder ausbildungsfähig sind.
Erfahren Sie mehrKompetent – wertschätzend – vertraulich – lösungsorientiert
Erfahren Sie mehrDie ISO 9001 ist eine international anerkannte Norm für Qualitätsmanagementsysteme.
Im Pflegesektor gewährleistet und verbessert Sie die Qualität der Pflege-Dienstleistungen.
Der Familienpakt Bayern wurde von der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft geschlossen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
Ziel ist es:
FairWertung ist der Zusammenschluss gemeinnütziger Altkleidersammler in Deutschland. Die angeschlossenen Organisationen setzen sich für Transparenz und Fairness bei Kleidersammlungen ein. Sie stehen damit für einen verantwortlichen Umgang mit den gespendeten Textilien. Ihre Sammlungen sind am Zeichen „Fairwertung – bewusst handeln“ auf Kleidersäcken, Altkleidercontainern und Internetseiten zu erkennen.
Der Grüne Gockel ist das Zertifikat für ein Umweltmanagementsystem. Das System orientiert sich an den Vorgaben der EU-Verordnung für Umweltmanagement und -audit (EMAS III). Ziel ist, immer umweltfreundlicher zu werden und dabei möglichst wirkungsvoll die eigenen Prioritäten zu setzen.
Diese Europäische Qualitätsmanagementnorm beschreibt welchen Standards das innerbetriebliche Qualitätsmanagementsystem entspricht. Die diakonia ist im Rahmen dieser Norm für die Entwicklung, Planung und Durchführung von Bildungs-, Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen zertifiziert.
Die erfolgreiche AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung)-Zertifizierung erbringt denn Nachweis, dass diakonia nachweislich alle relevanten Voraussetzungen als Träger von Maßnahmen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.