Wir gestalten die Diakonie München und Oberbayern nachhaltig

Als evangelisches Unternehmen zielen wir auf eine glaubwürdige und überzeugende Gestaltung der Angebote, der Beziehungen und des Umgangs mit Ressourcen. Diese Nachhaltigkeit ist für uns Maßstab der Steuerung und der Entscheidung bei der Weiterentwicklung der Organisation.

Nachhaltigkeitsteam

T (08861) 21 90

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Nachhaltige Beschaffung und Menschenrechte

Die in Deutschland geltenden Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes setzen wir seit 2024 um. Dazu haben wir eine Grundsatzerklärung zur Wahrung der Menschenrechte verfasst, welche für die Diakonie München und Oberbayern sowie alle ihrer verbundenen Unternehmen gilt:

  • Hilfe im Alter gGmbH
  • diakonia gGmbH
  • Evangelisches Hilfswerk gGmbH
  • Hauswirtschaft und Service GmbH
  • Diakonie Herzogsägmühle gGmbH
  • Kinderhilfe Oberland gGmbH
  • i+s Pfaffenwinkel gGmbH

Auch wenn wir als Unternehmen den Schutz der Menschenrechte nicht allein bewerkstelligen können, sind wir uns bewusst, dass auch unsere Arbeit in der Pflege, Kinderbetreuung, Flüchtlingsbegleitung, der Wohnangebote, der Werkstätten u.v.m. Auswirkungen auf die Umwelt und auf das Leben von Menschen hat.

Wir erkennen die Bedeutung von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in unseren Lieferketten an. Wir verpflichten uns zur umfassenden Sorgfaltspflicht entlang unserer gesamten Lieferkette, um sicherzustellen, dass Menschenrechtsverletzungen vermieden werden. Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass sie die gleichen hohen Standards einhalten.

Wir legen Wert auf eine regionale Beschaffung. Nur in Einzelfällen bestellen wir direkt bei Lieferanten aus dem Ausland. Die Geschäftsbereiche werden angehalten, Produkte mit namhaftem Umweltsiegeln bevorzugt zu erwerben. Zudem achten wir bei der Aushandlung der Einkaufskonditionen darauf, dass Nachhaltigkeitsstandards eingehalten bzw. angestrebt werden. Die Diakonie München und Oberbayern hat eine Menschenrechtsbeauftragte benannt, die das Risikomanagement und das Beschwerdewesen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes überwacht und die operative Umsetzung begleitet. Die Menschenrechtsbeauftragte berichtet direkt und mindestens einmal jährlich an den Vorstand.

Maria Becker

Menschenrechtsbeauftragte

Beschwerdeverfahren

Zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichten-Gesetzes hat die Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e.V. eine unabhängige, interne Meldestelle für Beschwerden gegenüber

  • Diakonie München und Oberbayern – Innere Mission München e.V.,
  • Diakonie Herzogsägmühle gGmbH und
  • Hilfe im Alter gGmbH
  • diakonia gGmbH
  • Evangelisches Hilfswerk gGmbH
  • Hauswirtschaft und Service GmbH
  • Kinderhilfe Oberland gGmbH
  • I+S Pfaffenwinkel gGmbH
  • Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung des Krisendienst Psychiatrie in Oberbayern mbH

eingerichtet. Hier finden Sie die Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren.


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